Aktuelle Verhaltensregeln im Umgang mit dem Corona-Virus

Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder vom 16. März

2020 können Handwerker und andere Dienstleister grundsätzlich ihre Tätigkeiten weiterhin

ausüben. Dies gilt auch für Kaminkehrer. Die Eigentümerpflichten für die Kehr-, Überprüfungs- und

Überwachungspflichtige Anlagen bestehen weiterhin. Wir sind hierdurch in der Verantwortung,

dass diese Tätigkeiten weiterhin durchgeführt werden, damit die Betriebs- und Brandsicherheit der

Feuerungsanlagen weiterhin aufrechterhalten bleibt. Bei der Durchführung von Tätigkeiten sind,

zum Schutz unserer aller Gesundheit, folgende Maßnahmen einzuhalten:

 

1. Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 – 2 m – eine räumliche Distanz ist von Vorteil – verwendet wird bei Bedarf auch eine Mund- und Nasenbehelfsmaske.

2 .Zur Begrüßung und Verabschiedung werden keine Hände geschüttelt.

3. Wir fassen in Ihrem Haushalt lediglich die für uns relevanten Anlagen an. Bitte öffnen Sie vorab

notwendige Türen und evtl. notwendige Zugtreppen.

4.Informieren sie uns, Vorort, telefonisch oder per Mail, wenn sie unter behördlicher Quarantäne stehen. Der Termin wird dann selbstverständlich verschoben.

 

Lassen Sie uns gemeinsam, im Interesse von uns allen, für die Eindämmung des Corona Virus sorgen

Vielen herzlichen Dank für ihr Verständnis!

Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie verhindert sind

 

Wir freuen uns schon heute darauf Sie beim nächsten Termin wieder unter normalen Umständen anzutreffen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Armin Treidl